Jahreshauptversammlung: 3G erforderlich

Da die Inzidenzwerte für Stuttgart schon seit Tagen über zehn liegen, ist für die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung von Schachmatt Botnang am Freitag den 23. Juli ein 3G-Nachweis erforderlich. Also entweder ein Zertifikat über eine vollständige Impfung oder kürzliche Genesung oder aber ein tagesaktueller Schnelltest. Der Nachweis muss §4 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes entsprechen und wird beim Einlass kontrolliert.

Corona-Verordnung für Baden-Würrtemberg