Spielabend: Testpflicht mit Ausnahmen

Gemäß den heute verkündeten neuen Corona-Regelungen gilt für Sportveranstaltungen (Wettkampf und Trainingsbetrieb) in der Alarmstufe II 2G+. Dies bedeutet, dass jeder Teilnehmer geimpft oder genesen und zusätzlich tagesaktuell getestet sein muss. Eine Booster-Impfung macht den Test überflüssig. Dasselbe gilt, wenn die Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Wer also künftig am freitäglichen Spielabend im Clubraum des Bürgerhauses teilnehmen möchte, sollte alle notwendigen Nachweise in Form von QR-Codes mit sich führen und zudem ein amtliches Ausweisdokument in der Tasche haben.

8 Kommentare


  1. Der QR-Code muss verpflichtend elektronisch (CovPass Check-App) geprüft werden – was wir aber freilich nicht jedesmal bei jedem tun. Im Schrank liegt eine Liste, in die jeder eingetragen werden sollte, bei dem das einmal gemacht wurde – ab dann sparen wir uns den Zirkus für eine Weile. Und die Ausweise bekannter Personen wollen wir natürlich auch nicht sehen. Trotzdem sollte man alle notwendigen Dokumente immer dabei haben – es könnte ja eine Kontrolle kommen…

    Damit sollten wir mal zumindest bis Weihnachten (also am 10. und 17. Dezember) auf der sicheren Seite sein. Am 24. und 31. Dezember treffen wir uns natürlich nicht, es geht dann im neuen Jahr (frühestens) am 7. Januar weiter.


  2. To whom it may concern: Für Sport in geschlossenen Räumen gelten übrigens die gleichen Regeln wie für Prostitutionsstätten…


  3. Hallo zusammen, hab mich gerade etwas schlau gemacht welche Ausnahmen zu 2G+ gibt, z.B.:

    – geimpft oder genesen nicht älter als 6 Monate (da keine Impfempfehlung der Stiko – erst nach 6 Monaten gibt es eine Empfehlung zur Auffrischung)

    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
    Unter „Arlarmstufe II“

    https://www.swr3.de/aktuell/coronavirus/regeln-corona-alarmstufe-baden-wuerttemberg-100.html

    Andersrum beutet das in meinen Augen:
    2G+ erfüllt wer:
    – geimpft oder genesen + aktuellem Test
    – geimpft nicht länger her als 6 Monate
    – genesen nicht länger her als 6 Monate
    – Personen die keine Empfehlung zum Impfen haben (unter 18 Jahren/medizinische Gründe etc.)

    In meinem Fall muss ich mich Ende Januar „Boostern“ lassen um 2G+ durchgängig einhalten zu können ohne lästiges Testen.

    Das alles ohne Gewähr….


  4. Kleine Spitzfindigkeit: Es ist vom Zeitpunkt der Vollimmunisierung die Rede und der liegt eigentlich zwei Wochen nach dem entsprechenden Impfgang. Also sechs Monate + 14 Tage nach dem Termin keine Testpflicht? Bin mir nicht sicher, würde das aber so interpretieren…


  5. Ich weiß nicht, was mich mehr ins Grübeln bringt. Die Tatsache, dass für Spielstätten die gleichen Regeln wie für Prostitutionsstätten gelten oder dass jemand außerhalb des Gewerbes die Regeln für Prostitutionsstätten kennt? 🤣


  6. Aber Armin – für das Präsidentenamt bei Schachmatt ist ein fundiertes „Altstadtwissen“ doch Grundvoraussetzung…


  7. 🤣

    Wir sollten diesbezüglich mit unserem Herrn der Moneten sprechen.
    Für dieses relevante Wissen sollten unbedingt Rücklagen gebildet werden.

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